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   VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425   

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https://dejure.org/2016,42688
VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425 (https://dejure.org/2016,42688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425 (https://dejure.org/2016,42688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2016 - 15 ZB 16.30425 (https://dejure.org/2016,42688)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für unter Verstoß gegen die Vorgaben chinesischer Familienpolitik geborene Kinder - keine Grundsatzbedeutung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 13.10

    Rechtmäßigkeit einer Planfeststellung bei Möglichkeit einer Beeinträchtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425
    Einer Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zu, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung ist, deren noch ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, U. v. 2.10.2010 - 9 B 13/10 - juris Rn. 10 m. w. N. zur entsprechenden Bestimmung des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

    ist keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich, weil sie nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würde (vgl. BVerwG, B. v. 2.9.2010 - 9 B 13/10 - juris Rn. 10 ff.; B. v. 20.7.2016 - 9 B 64/15 - juris Rn. 3; B. v. 21.9.2016 - 6 B 14/16 - juris Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 10 B 11.13

    Abschiebungsverbot; extreme Gefahrenlage; Afghanistan; Reisewarnung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BVerwG, B. v. 27.6.2013 - 10 B 11/13 - juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2016 - A 11 S 1125/16

    China; Zwei-Kind-Politik; nachteilig betroffene Kinder als soziale Gruppe iSv §

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425
    Ebenso wenig kann der mit Schriftsatz vom 20. Oktober 2016 gegebene Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. September 2016 Az. A 11 S 1125/16 dem Zulassungsantrag zum Erfolg verhelfen, zumal sich diese Entscheidung betreffend ein Deutschland geborenes viertes Kind eines aus der Provinz Fujian stammenden Paares zu der hier nicht bezeichneten (Teil-)Frage verhält (vgl. dazu BayVGH, B. v. 21.8.2014 - 13a ZB 14.30032 - juris Rn. 5), ob die von der chinesischen Ein-Kind-Politik (bzw. jetzt Zwei-Kind-Politik) nachteilig betroffenen Kinder flüchtlingsrechtlich eine soziale Gruppe im Sinn des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG darstellen, auch wenn im Hinblick auf die Möglichkeit einer Zahlung von Bußgeldern im Einzelfall, die zu einer Aufnahme in das Haushaltsregister führen kann, nicht alle Mitglieder tatsächlich verfolgt werden.
  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425
    ist keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich, weil sie nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würde (vgl. BVerwG, B. v. 2.9.2010 - 9 B 13/10 - juris Rn. 10 ff.; B. v. 20.7.2016 - 9 B 64/15 - juris Rn. 3; B. v. 21.9.2016 - 6 B 14/16 - juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425
    ist keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich, weil sie nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würde (vgl. BVerwG, B. v. 2.9.2010 - 9 B 13/10 - juris Rn. 10 ff.; B. v. 20.7.2016 - 9 B 64/15 - juris Rn. 3; B. v. 21.9.2016 - 6 B 14/16 - juris Rn. 7 ff.).
  • VG Freiburg, 12.03.2014 - A 6 K 1868/12

    Flüchtlingsanerkennung China; Verstoß gegen Familienplanungspolitik; schwarze

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425
    Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 20. November 2015 bereits darauf hingewiesen, dass die staatliche Familienplanungspolitik in China eine regional unterschiedliche Ausgestaltung und Durchführung erfährt und Besonderheiten für Rückkehrer aus dem Ausland bestehen (vgl. Urteilsabdruck Rn. 21 f.; vgl. etwa auch VG Freiburg, U. v. 12.3.2014 - A 6 K 1868/12 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 13.30255

    Grundsätzliche Bedeutung; Ein-Kind-Politik

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425
    Die Antwort auf diese Frage ist vielmehr von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren - insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern, auf den Ort, an dem sie sich nach ihrer Rückkehr niederlassen, sowie darauf, ob die Eltern selber aus Ein-Kind-Familien stammen, ob sie einer nationalen Minderheit angehören, aus welcher Provinz sie stammen, welches Geschlecht das erste Kind hat, etc. - abhängig, so dass die Frage einer generellen Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BayVGH, B. v. 9.9.2013 - 2 ZB 13.30255 - juris Rn. 8; OVG NRW, B. v. 14.12.2012 - 15 A 2649/12.A m. w. N. zur Lage vor Beendigung der Ein-Kind-Politik Ende Oktober 2015).
  • VGH Bayern, 21.08.2014 - 13a ZB 14.30032

    Asylrecht Afghanistan; Verstoß gegen Moralvorstellungen; soziale Gruppe

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425
    Ebenso wenig kann der mit Schriftsatz vom 20. Oktober 2016 gegebene Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. September 2016 Az. A 11 S 1125/16 dem Zulassungsantrag zum Erfolg verhelfen, zumal sich diese Entscheidung betreffend ein Deutschland geborenes viertes Kind eines aus der Provinz Fujian stammenden Paares zu der hier nicht bezeichneten (Teil-)Frage verhält (vgl. dazu BayVGH, B. v. 21.8.2014 - 13a ZB 14.30032 - juris Rn. 5), ob die von der chinesischen Ein-Kind-Politik (bzw. jetzt Zwei-Kind-Politik) nachteilig betroffenen Kinder flüchtlingsrechtlich eine soziale Gruppe im Sinn des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG darstellen, auch wenn im Hinblick auf die Möglichkeit einer Zahlung von Bußgeldern im Einzelfall, die zu einer Aufnahme in das Haushaltsregister führen kann, nicht alle Mitglieder tatsächlich verfolgt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2012 - 15 A 2649/12
    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2016 - 15 ZB 16.30425
    Die Antwort auf diese Frage ist vielmehr von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren - insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse der Eltern, auf den Ort, an dem sie sich nach ihrer Rückkehr niederlassen, sowie darauf, ob die Eltern selber aus Ein-Kind-Familien stammen, ob sie einer nationalen Minderheit angehören, aus welcher Provinz sie stammen, welches Geschlecht das erste Kind hat, etc. - abhängig, so dass die Frage einer generellen Klärung nicht zugänglich ist (vgl. BayVGH, B. v. 9.9.2013 - 2 ZB 13.30255 - juris Rn. 8; OVG NRW, B. v. 14.12.2012 - 15 A 2649/12.A m. w. N. zur Lage vor Beendigung der Ein-Kind-Politik Ende Oktober 2015).
  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 15 ZB 17.31475

    Keine Flüchtlingseigenschaft für einen staatenlosen Palästinenser, der von UNRWA

    Denn die Antwort auf diese Frage ist von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig, sie wäre deshalb nicht hinreichend konkret gefasst und würde sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen (vgl. BVerwG, B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 7 ff.; BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 2 ZB 13.30255 - juris Rn. 8; B.v. 7.11.2016 - 15 ZB 16.30425 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 02.11.2017 - 15 ZB 17.31494

    Situation von Frauen in Georgien nach Ehebruch

    ist keiner grundsätzlichen Klärung i.S. von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugänglich, weil die Antwort auf diese von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig ist, sie deshalb nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würde (vgl. BVerwG, B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 7 ff.; BayVGH, B.v. 9.9.2013 - 2 ZB 13.30255 - juris Rn. 8; B.v. 7.11.2016 - 15 ZB 16.30425 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 15 ZB 17.30357

    Prozessuale Folgen einer Rücknahme des Asylantrags während des

    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 15 ZB 16.30425 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 21.09.2017 - A 11 K 2707/16
    Die zeitlich nachfolgenden Entscheidungen anderer Gerichte (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2016 - 15 ZB 16.30425 -, juris Rn. 6 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 29. April 2016 - 4 K 228/13.A -, juris; VG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2016 - 5 K 1167/13.KS.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Januar 2016 - 2a K 4280/14.A -, juris) vermögen an dieser Einschätzung nichts zu ändern, da in diesen eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht stattfindet.
  • VG Stuttgart, 21.09.2017 - A 11 K 7207/16

    China, Ein-Kind-Politik, Zwangssterilisation, Zwangsabtreibung,

    Die zeitlich nachfolgenden Entscheidungen anderer Gerichte (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2016 - 15 ZB 16.30425 -, juris Rn. 6 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 29. April 2016 - 4 K 228/13.A -, juris; VG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2016 -- 5 K 1167/13.KS.A -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Januar 2016 - 2a K 4280/14.A --, juris) vermögen an dieser Einschätzung nichts zu ändern, da in diesen eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht stattfindet.
  • VG Stuttgart, 28.01.2019 - A 11 K 5021/17

    China, Frauen, soziale Gruppe, nichteheliches Kind, Ausländer, Nichtchinesen,

    Die zeitlich nachfolgenden Entscheidungen anderer Gerichte (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. November 2016 - 15 ZB 16.30425 juris Rn. 6 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 29. April 2016 - 4 K 228/13.A juris; VG Kassel, Urteil vom 20. Januar 2016 - 5 K 1167/13.KS.A juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Januar 2016 - 2a K 4280/14.A - , juris) vermögen an dieser Einschätzung nichts zu ändern, da in diesen eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht stattfindet.
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